Beim Kauf einer Immobilie sind nicht nur der festgelegte Kaufpreis, sondern auch die so genannte Kaufnebenkosten zu zahlen. Dazu gehörten neben den Gebühren für Notar- und Grundbuchgebühren auch die Grunderwerbsteuer.
Die Grunderwerbsteuer fällt bei fast jedem Erwerb einer Immobilie an, ob Grundstück, Wohnung oder Haus. Prinzipiell kann die Grunderwerbsteuer sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer gezahlt werden. Der Notar hält im Kaufvertrag fest, wer die Steuer entrichtet. In der Regel zahlt ein Käufer die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf an das jeweilige Bundesland. Der Notar informiert das Finanzamt über den Kauf, die Steuer ist dann direkt zu zahlen.
Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Voraussetzung, um das Grundbuch umschreiben zu lassen. Erst mit Umschreibung des Grundbuchs wird der Käufer zum rechtmäßiger Eigentümer von Grundstück, Haus oder Wohnung.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer lag bis vor einiger Zeit bundesweit einheitlich bei 3,5%. Seit dem bis 1. September 2016 dürfen die Bundesländer selbst den Steuersatz festlegen, je nach Bundesland liegt er zwischen 3,5 % bis zu 6,5%.
Die Grunderwerbsteuer wird an Hand des im Kaufvertrag festgehaltenen Kaufpreis der Immobilie und dem aktuellen Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes berechnet.